Was für uns spricht:
30 Jahre Erfahrung.
Persönliche Vermittlung.
Einzigartiger Partnerpool.
Individuelles Mentoring.
Keine Limitierung.
Starkes Team.
Unsere Leistungpakete im Überblick
So individuell wie Sie, sind auch unsere Leistungen. Wählen Sie aus drei verschiedenen Paketen:
Silber
Silber stellt den Einstieg in unsere Welt der Partnersuche dar - für Menschen, die in unsere Leistungen zunächst hinein-schnuppern möchten. Dieses Paket empfehlen wir vorrangig jungen Menschen zwischen 20 bis Anfang 30, die schon früh wissen was sie wollen. Diskret werden die Angaben der Klienten zeitgleich ausgetauscht. Erst nach Zustimmung beider Partner wird der Kontakt hergestellt.
Gold
Mit den Jahren steigen die Ansprüche. Persönliche Erfahrungen und leider auch manche Enttäuschungen haben ihre Spuren hinterlassen. Das Gold-Paket wählen anspruchsvolle Singles mit Niveau und Akademiker, die die Suche nach ihrem Traumpartner nicht (mehr) dem Zufall überlassen wollen. Dies ist die am häufigsten gewählte Option. Diskret werden die Angaben der Klienten zeitgleich ausgetauscht. Erst nach Zustimmung beider Partner wird der Kontakt hergestellt.
Platin
Diskretion ist stets unser höchstes Gebot. Doch es gibt Klienten, für die wir die Messlatte in puncto Verschwiegenheit nicht hoch genug legen können. Zum Beispiel, weil sie im Fokus der Öffentlichkeit stehen oder aufgrund ihrer gehobenen beruflichen Position besonders vorsichtig agieren müssen. Ihnen bieten wir mit diesem Premium-Status, dessen höchste Maxime die individuelle Vorauswahl ist, größtmöglichen Schutz und eine exklusive Betreuung durch Christa Appelt persönlich. Ein Service, der so außergewöhnlich ist wie Sie selbst!
Silber
Silber stellt den Einstieg in unsere Welt der Partnersuche dar - für Menschen, die in unsere Leistungen zunächst hinein-schnuppern möchten. Dieses Paket empfehlen wir vorrangig jungen Menschen zwischen 20 bis Anfang 30, die schon früh wissen was sie wollen. Diskret werden die Angaben der Klienten zeitgleich ausgetauscht. Erst nach Zustimmung beider Partner wird der Kontakt hergestellt.
Gold
Mit den Jahren steigen die Ansprüche. Persönliche Erfahrungen und leider auch manche Enttäuschungen haben ihre Spuren hinterlassen. Das Gold-Paket wählen anspruchsvolle Singles mit Niveau und Akademiker, die die Suche nach ihrem Traumpartner nicht (mehr) dem Zufall überlassen wollen. Dies ist die am häufigsten gewählte Option. Diskret werden die Angaben der Klienten zeitgleich ausgetauscht. Erst nach Zustimmung beider Partner wird der Kontakt hergestellt.
Platin
Diskretion ist stets unser höchstes Gebot. Doch es gibt Klienten, für die wir die Messlatte in puncto Verschwiegenheit nicht hoch genug legen können. Zum Beispiel, weil sie im Fokus der Öffentlichkeit stehen oder aufgrund ihrer gehobenen beruflichen Position besonders vorsichtig agieren müssen. Ihnen bieten wir mit diesem Premium-Status, dessen höchste Maxime die individuelle Vorauswahl ist, größtmöglichen Schutz und eine exklusive Betreuung durch Christa Appelt persönlich. Ein Service, der so außergewöhnlich ist wie Sie selbst!
Erfahren Sie, welches Paket am besten zu Ihnen passt.
Leistungen, die Sie ebenfalls bei uns erwarten können.
Medienpräsenz
Laut schallen können andere. Wir hingegen bevorzugen den subtilen Medienauftritt. Und streben Klasse statt Masse, Kompetenz statt Hohlphrase an. So waren wir die Ersten mit eigenem TV-Talkformat und setzen auch bei der Auswahl von Printmedien durchweg auf Qualität und Niveau. Schließlich wollen wir unseren erlesenen Klient*innen gerecht werden. Und unser Portfolio an interessanten, herausragenden Persönlichkeiten so stetig erweitern...
Sichtbarkeit im Web
Digital auf dem aktuellsten Stand und unter höchster Wahrung aller gängigen Sicherheitsstandards nutzen wir die neuesten Tech-Optionen (Programmiersprache/SEO/SEA), um Partnersuchende schon vorab bei ihrer Google-Recherche zu unterstützen; und so deren Aufmerksamkeit zu generieren. Denn vielleicht haben wir ja schon den bzw. die Wunschpartner*in, nach dem bzw. der Sie noch in den Weiten des Internets fahnden...
Eigenes Magazin
Die Beziehung zwischen zwei Menschen ist komplex. Und lässt sich nicht auf die reine Vermittlung beschränken. In unserem Magazin eröffnen wir Ihnen den ganzen Kosmos rund um Partnerschaft, Liebe und Zweisamkeit, geben Tipps zur perfekten Work-Love-Balance und überraschenden Input mit Mehrwert. Zum Beispiel in regelmäßigen Kolumnen zu aktuellen Themen. Oder in unserem eigenen Reisemagazin, das Sie in die spannendsten Städte der Welt führt.
Interne Workshops
Die Liebe zu fördern ist das Eine; sie zuzulassen, zu kultivieren und wachsen zu lassen das Andere. In interaktiven Workshops, Team- und Einzelcalls tauschen wir uns zu allen Themen rund um Liebe, Familie und Partnerschaft regelmäßig aus und entwickeln für Sie Strategien für eine glückliche, harmonische Partnerschaft. Klingt unromantisch? Nein, nur nach einem guten Plan für nachhaltiges Liebesglück!
Unser langjähriges und professionelles Konzept – zugeschnitten auf Ihre Wünsche und Ansprüche – garantiert Ihnen individuellen Service. Dem versuchen wir gerecht zu werden, indem wir verschiedene, maßgeschneiderte Optionen anbieten. Eines haben alle Empfehlungen jedoch gemeinsam: Auf diskrete Art den ganz persönlichen Traumpartner für Sie zu finden!
Darum Appelt.
Qualität
Für uns definiert sich Qualität über eine hohe Erfolgsquote, die sich an der Zufriedenheit unserer Kunden misst. Was Erfahrung, Kompetenz und ein transparentes Geschäftsgebaren auf unserer Seite voraussetzt. Sowie ein exzellentes Selektionsvermögen im Hinblick auf unsere Klientel. Deshalb ist unser Kundenportfolio handverlesen und hochklassig, dabei diversifiziert und ausgewogen. Denn nur, wer auf Qualität setzt, kann auch Qualität liefern...
Persönlichkeit
Jasager, Erfüllungsgehilfen und Bedenkenträger finden Sie woanders. Unser Team besteht aus Menschen, die wissen, wo sie stehen. Was sie können. Echte Persönlichkeiten, die hochmotiviert und engagiert sind, keine Herausforderungen und Wahrheiten scheuen und manchmal das Unmögliche möglich machen. Weil sie an Sie und Ihre Wünsche glauben. Und mit Nachdruck dafür einstehen und kämpfen.
Diskretion
Vielbeschworen und mit Recht gefordert: Stillschweigen über Sie, Ihre Daten und Ihre persönlichen Anliegen sind für uns nicht nur selbstverständlich, sondern die Essenz unseres Tuns. Und so ist die Arbeit im Verborgenen für uns Challenge und Ehrensache zugleich. Dabei bleibt unser Vorgehen jedoch immer transparent für Sie. Und genau das macht die Agentur Christa Appelt aus: Die Balance aus Diskretion und Durchlässigkeit, aus Schweigen und Sprechen.
Anonymität
Anonymität wahren und dabei trotzdem Transparenz leben? Geht! Denn unserer anspruchsvollen, erstklassigen Klientel schulden wir nicht weniger als höchste Diskretion. Was einhergeht mit einem für Sie durchweg transparenten Vorgehen, um Ihr persönliches Love Interest zu finden. Und so aus dem hehren Wunsch bare Wirklichkeit werden zu lassen...
Seriosität
Den Spagat aus distanzierter Professionalität und persönlicher Zugewandtheit zu beherrschen: Das macht für uns wahre Seriosität aus. Wozu selbstredend auch Diskretion, Transparenz und Loyalität gegenüber unseren Kunden zählen. Denn Ihr Vertrauen soll eine gute Investition mit Top-Rendite sein. Woran wir stetig arbeiten. Und es so als unser größtes Kapital ansehen...
Individualität
Kein Mensch gleicht dem anderen. Zum Glück! Denn es sind die ganz individuellen Eigenschaften, Ansichten, Stärken und Interessen, die uns als Persönlichkeit ausmachen. Wozu natürlich auch kleine Spleens und Schwächen zählen. Zu wissen, wer wirklich mit wem matcht, was sich ergänzt, und wo es mitunter auch überraschende Konstellationen mit Zukunftsgarantie gibt, gehört zu unseren Main Skills. Dabei bedienen wir uns echter Hand- und Kopfarbeit. Punkt.
Fragen? Antworten.
Die renommierte Partnervermittlung Christa Appelt arbeitet für sehr exklusive, anspruchsvolle und z.T. in der Öffentlichkeit stehende Singles. Wir führen unsere Kunden fernab der Öffentlichkeit in ihr Glück. Stillschweigen über die Person und deren Daten ist die Essenz unserer Arbeit. Die unzähligen Referenzen unserer Kunden sehen wir als Würdigung unseres Tuns an. Für das Einverständnis, diese positiven Erfahrungen (anonymisiert) auf unserer Website publizieren zu dürfen, erfüllt uns mit großer Dankbarkeit. https://www.christa-appelt.de/partnersuche/referenzen/. Vereinzelt veröffentlichen unsere Kunden ihre Erfahrung ebenso auf dem Google Bewertungsportal, bevorzugt mit ihren Initialen und nur selten mit richtigem Namen. Darüber hinaus machen auch jene Klienten von dieser Bewertungsmethode Gebrauch, die ihrem Glück bei uns (noch nicht) begegnet sind. Für sie ist es eine Gelegenheit, hier ihren eigenen Unmut auszudrücken. Wir nehmen diese Hinweise sehr ernst und als Ansporn für unsere zukünftige Arbeit. Für die Bewertungen, die unserem Kundenstamm nicht zugeordnet werden können, verleumderisch oder unwahr sind, beauftragen wir bei Google die Löschung. Der Spagat zwischen Bekanntheitsgrad und Umsatzsteigerung sowie Vertrauen und Diskretion: Studien bestätigen die Wichtigkeit von Kunden-Bewertungen und Rezensionen, vor allem bei Google. Die BrightLocal-Studie stellt fest, dass 87 % der Kunden/Kundinnen Google Bewertungen lesen. 79 % der StudienteilnehmerInnen schätzen diese Google-Bewertungen als echt ein. Darüber hinaus bieten diverse andere Bewertungsplattformen Unternehmen ihre Dienste an, deren Bekanntheitsgrad und Sichtbarkeit zu erhöhen, sowie höhere Umsätze zu genieren. In wieweit nun Kundenbewertungen mit Vor- und Nachnamen als echt und glaubhaft einzuordnen sind, möge der geschätzte Leser selbst herausfinden. Zumindest werden positive Bewertungen mit 5,0 von 5,0 Sternen von vielen Personen nachgewiesenermaßen als weniger glaubwürdig eingestuft. Und wäre es möglich, dass ein Partnervermittlungs-Unternehmen gute Rezensionen kaufen kann und die negativen erst gar erscheinen läßt? Interessant und informativ wird es, wenn ein Verbraucher auf einem Bewertungsportal, z.B. bei Trustpilot, ein anderes Bewertungsportal bewertet. Das Unternehmen Christa Appelt bleibt transparent und kompetent: Kultivierte Singles, die eine traditionelle Partnervermittlung in Anspruch nehmen möchten, sind gut beraten, sich rundum zu informieren – am besten in einem ersten, unverbindlichen und selbstverständlich kostenfreien Beratungsgespräch. Laut www.anwalt.org/fake-bewertung heisst es u.a: Tipp: Online-Bewertungen sollten bei Ihrer Entscheidung für oder wider ein Produkt, eine Dienstleistung oder andere Angebote im Idealfall außer Acht bleiben – oder zumindest an die letzte Stelle treten. In jedem Falle gilt: Vertrauen Sie Online-Bewertungen niemals blind!
Solange Sie keinen Vertrag über entgeltliche Leistungen mit einem Partnervermittlungsunternehmen schließen, bestehen zwischen Ihnen und dem Unternehmen keine rechtlichen Bindungen. Allein durch die Inanspruchnahme einer Beratung fallen somit – abgesehen von den Telefonkosten – keine Entgelte an, sofern dies nicht vereinbart wurde.
Sie sollten sich die Vorgehensweise des Vermittlungsunternehmens bei der Suche nach einem passenden Partner/einer passenden Partnerin erklären lassen. Wenn Ihnen ein Formular eines Vermittlungsvertrages vorgelegt wird, sollten Sie den Vertrag genau durchlesen. Regelungen, deren Sinn sie nicht verstehen, sollten sie keinesfalls akzeptieren. Es kann sinnvoll sein, den Vertrag nicht sofort zu unterschreiben, sondern sich den Vertragsvordruck mitgeben zu lassen um ihn in Ruhe zu prüfen.
Wir sagen NEIN! Auch in unserer Branche gelten Hausbesuche als unseriös. Der Grund: Zuhause befinden Sie sich in Ihrem eigenen Umfeld, dort wird Ihnen Ihr Alleinsein erst so richtig bewusst. Sie öffnen schneller Ihr Herz! Das Gespräch ist für Sie dadurch weitaus emotionaler. Ein erfahrener Partnervermittler (m/w) weiß darum und kann diese Voraussetzungen für seinen geschäftlichen Erfolg ausnutzen. Schließlich neigen Sie schneller dazu, einen Vertrag zu unterschreiben.
Da die Wahl eines Partners/einer Partnerin eine höchstpersönliche Entscheidung ist, kann ein/e Partnervermittler/in keine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung geben.
Vorherrschend ist der Typus des Dienstvertrages gemäß § 611 ff. BGB. Kennzeichnend für diesen Vertragstyp ist sein rechtlicher Schwerpunkt im Bereich der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit, die vertragsgemäß geleistet werden muss. Der/die Partnervermittler/in muss also nicht für einen bestimmten Erfolg einstehen, sondern lediglich „ordentliche Arbeit“ leisten. Nachdem wir Ihnen einen solchen Dienstvertrag (Persönliche Vereinbarung genannt) nach dem ersten unverbindlichen Gespräch ausgehändigt haben, können Sie diesen zu Hause in Ruhe prüfen. Zudem arbeiten wir mit verschiedenen „aktiven, juristischen“ Zeiträumen (in der Regel 3, 6 oder 12 Monate). Sollten Sie in dieser Zeit Ihrem Partner noch nicht begegnet sein, oder sollte sich eine bereits geschlossene Verbindung wieder aufgelöst haben, arbeiten wir auf Wunsch für unbegrenzte Zeit solange für Sie weiter, bis Sie Ihr Glück gefunden haben. Die Anzahl der Partnervorschläge ist nicht limitiert, was einmal mehr belegt: Wir tun nahezu alles, um Sie glücklich zu machen! Ein Dienstvertrag kann zu jeder Zeit und ohne Begründung gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung wird dieser nach dem Modus "pro rata temporis" zurückgerechnet. VORSICHT! Lassen Sie sich nicht auf einen Vertrag ein, der Sie an eine bestimmte Anzahl von Kontakten bindet.
Das Entgelt für Ehe- oder Partnervermittlungsleistungen ist bei den meisten Vertragsgestaltungen in der Ehe- und Partnervermittlung nicht einklagbar. Dies sieht § 656 BGB so vor. Wenn der Vermittler seine vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt, der Kunde aber nicht zahlt, hat der Vermittler somit keine Möglichkeit, seine Entgeltsforderungen gerichtlich durchzusetzen. Um dies zu vermeiden verlangen die meisten gewerblichen Partnervermittler das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise im voraus. Vorauskasse ist somit branchenüblich.
Das kommt auf den Inhalt des Vertrages an, den Sie mit dem Partnervermittlungsunternehmen abschließen. Teilweise wird die Unterbreitung einer bestimmten Anzahl von Partnervorschlagen vereinbart, teilweise wird lediglich ein „Depot“ von Partnervorschlägen zur Verfügung gestellt, aus dem einzelne Partnervorschläge abgerufen werden können. Bei dieser Art von Vermittlungsverträgen hat das Vermittlungsunternehmen das vereinbarte Entgelt verdient, sobald die vereinbarte Zahl von Partnervorschlägen unterbreitet bzw. das Vorschlags-Depot eingerichtet wurde. Bei anderen Vertragsgestaltungen wird der Vertrag über eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Bei diesen Verträgen fällt das Entgelt an, wenn der Kunde die Möglichkeit hat, die vereinbarten Vermittlungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Anspruch zu nehmen.
Partnervermittlungs-Dienstverträge gelten als Verträge über sogenannte Dienstleistungen höherer Art - gem. § 627 BGB - und können daher ohne Angaben von Gründen jederzeit gekündigt werden, sofern Sie durch eine Vereinbarung mit dem Partnervermittlungsunternehmen das Kündigungsrecht nicht ausgeschlossen haben! Die Rechtsprechung lässt solche Vereinbarungen über den Ausschluss des Kündigungsrechts unter bestimmten Voraussetzungen zu. Nicht abdingbar ist dagegen das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB. Eine Kündigung aus diesem Grund muss gem. § 626 Abs. 2 BGB binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Möglicherweise kann die Vertragserklärung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Der Kunde kann den Vertrag auch jederzeit kündigen, sofern das Kündigungsrecht nicht wirksam ausgeschlossen wurde (was nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist). Das sogenannte „Kündigungsrecht aus wichtigen Grund“ kann vom Partnervermittler nicht wirksam ausgeschlossen werden. In bestimmten Situationen besteht außerdem ein gesetzliches Widerrufsrecht, so zum Beispiel bei sogenannten Haustür- oder Fernabsatzgeschäften. Wenn Sie sich von einem geschlossenen Vertrag lösen wollen, das Vermittlungsunternehmen sich aber weigert, das Entgelt zurückzuzahlen, sollten sie möglichst frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Im Falle dessen, dass Ihnen angeboten wird, das Kündigungsrecht durch die Inanspruchnahme bestimmter Zusatzleistung auszuhebeln, ist höchste Vorsicht geboten! Unsere Empfehlung: Das Widerrufs- und Kündigungsrecht ist ein fester Bestandteil Ihres so genannten Dienstvertrages. Bestehen Sie in jedem Falle auf diesen Schutz. Sofern Ihnen ein solches Angebot unterbreitet wird, lassen Sie unbedingt die Finger von dieser Agentur.
Wenn Sie einen Partnervermittlungsdienstvertrag geschlossen haben – dies ist heute der vorherrschende Vertragstyp – hat das Partnervermittlungsunternehmen das vereinbarte Entgelt verdient, wenn es die vereinbarten Dienste geleistet hat. Ist dies der Fall, braucht der Partnervermittler nichts zu erstatten, auch wenn Sie Ihren Partner nicht gefunden haben. Die früher häufige Vertragstyp des Ehemaklervertrages ist heute nur noch selten vertreten. Bei diesem Vertragstyp ist das vereinbarte Entgelt erst dann verdient, wenn ein vereinbarter Erfolg, die Eingehung einer Ehe, herbeigeführt wurde.
Wir arbeiten für Sie und mit Ihnen mit einem so genannten Dienstvertrag, solange, bis Sie Ihren Traumpartner/Ihre Traumpartnerin gefunden haben. Die Anzahl der Kontakte ist bei uns nicht limitiert! Vorsicht vor Agenturen, die Ihnen eine festgelegte Anzahl von Kontakten verkaufen wollen. Sobald die Anzahl an Sie übermittelt wurde, haben Sie keinerlei Anspruch auf weitere Vermittlungen. Weitere Kontakte sind eine "Kann-Bestimmung". Ihr Geld ist in diesem Falle oftmals weg.
Seien Sie bei Agenturen wachsam, die Ihnen suggerieren, dass genügend Partnervorschläge für die Vermittlung bereitstehen. Nicht selten nehmen diese Agenturen - gegen eine Geheimhaltungsklausel - Kunden kostenlos auf. Das ist unserer Meinung nach ein Vertrauensbruch! Diese Praktik ist unvertretbar den Kunden gegenüber, die sich vertrauensvoll an eine seriöse Partnervermittlung wenden und ein zum Teil nicht unerhebliches Honorar investieren. Empfehlung: Eine seriöse Partnervermittlung nimmt niemals Kunden kostenlos auf, nur um über ein gewisses Vermittlungspotential zu verfügen! Selbst für die Mitgliedschaft in einer Single-Börse wird ein Beitrag entrichtet. Seien Sie deshalb wachsam und lassen Sie sich keinen Bären aufbinden. Wer will schon einen Herren oder eine Dame kennenlernen, der/die (einzig?) nach einem/einer finanziell starken Partner/in Ausschau hält.
Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.01.08 – Az. III ZR 239/06 – ist ein Lockvogel im Bereich der Partnervermittlung eine angeblich einen Partner suchende, aber tatsächlich nicht vermittlungsbereite Person. Ein Vertrag, der aufgrund eines „Lockvogelangebots“ zustande kommt, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshof zwar nicht sittenwidrig, er kann aber wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Nein. Mit Hilfe sogenannter Stock-Bilder namhafter Agenturen versuchen wir auf unserer Internetpräsenz und im Bereich Social Media die Themen Liebe und Partnerschaft zu kommunizieren. Die Identität unserer Kunden bleibt hierbei zu jeder Zeit geschützt, die Diskretion stets gewahrt! Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.